© 2021 KÖB Lembeck / Bernd Bahde
leih dir was!
Katholische öffentliche Bücherei St. Laurentius
Benutzerordnung Die kath. Öffentliche Bücherei steht jedem offen und jede/r ist berechtigt, Medien aller Art einzusehen oder zu entleihen. Bei der Anmeldung erhalten die Leser*innen einen Büchereiausweis mit dem sie die Möglichkeit haben, sich Medien aus dem Bestand der Bücherei auszuleihen. Die persönlichen Daten werden gespeichert, aber vertraulich behandelt. Zur Information ist dieser Benutzerordnung die Datenschutzvereinbarung beigelegt. Änderungen von Namen, Anschrift oder Telefonnummer sowie ggfls. den Verlust des Büchereiausweises bitten wir unverzüglich mitzuteilen. Die Leser*innen bestätigen durch Unterschrift die Aushändigung und Anerkennung der Benutzerordnung. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird das schriftliche Einverständnis von den Erziehungsberechtigten eingeholt. Die Ausleihfrist beträgt bei Spielen, Hörbüchern, digitalen Medien und Büchern 4 Wochen, bei Zeitschriften 14 Tage. Bei digitalen Medien entnehmen Sie die Leihfristen der Benutzerordnung www.libell-e.de. Die Ausleihfrist kann während der Öffnungszeiten, telefonisch oder auch digital über die Website Web-OPAC verlängert werden (Für die Anmeldung benötigt m die Ausweisnummer und als Passwort das Geburtsdatum im Format TT.MM.JJJJ). Eine Anleitung hierzu liegt in der KÖB bereit. Sprechen Sie uns an! Eine Verlängerung ist bis zu zweimal aufeinander folgend möglich, sofern keine Vorbestellung eines anderen Lesers vorliegt. Medien, die verliehen sind, können vorgemerkt werden. Wenn diese zur Abholung bereitliegen, erfolgt eine telefonische Benachrichtigung. E-Medien können nur vom Leser selber über die Internetseite www.libell-e.de vorgemerkt werden. Die Weitergabe der entliehenen Medien an Dritte ist unzulässig. Die Leser*innen werden gebeten, die Medien sorgfältig zu behandeln. Für verlorene, beschädigte oder beschmutzte Stücke muss Ersatz geleistet werden. Die Gebühren können Sie hier einsehen. Bitte behandeln Sie die ausgeliehenen Medien sorgfältig, damit alle Nutzer noch lange Freude hieran haben. Minderjährige können nur Medien entleihen, die von der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) bzw. von der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) für ihr Alter freigegeben sind. Die Medien sind ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt. Öffentliche Vorführungen sind nicht gestattet. Durch die Beachtung dieser Benutzerordnung helfen Sie dem BüchereiTeam, ihre Aufgabe zu erfüllen.
Benutzerordnung für die Bücherei St. Laurentius Lembeck
© 2021 KÖB Lembeck / Bernd Bahde
Benutzerordnung Die kath. Öffentliche Bücherei steht jedem offen und jede/r ist berechtigt, Medien aller Art einzusehen oder zu entleihen. Bei der Anmeldung erhalten die Leser*innen einen Büchereiausweis mit dem sie die Möglichkeit haben, sich Medien aus dem Bestand der Bücherei auszuleihen. Die persönlichen Daten werden gespeichert, aber vertraulich behandelt. Zur Information ist dieser Benutzerordnung die Datenschutzvereinbarung beigelegt. Änderungen von Namen, Anschrift oder Telefonnummer sowie ggfls. den Verlust des Büchereiausweises bitten wir unverzüglich mitzuteilen. Die Leser*innen bestätigen durch Unterschrift die Aushändigung und Anerkennung der Benutzerordnung. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird das schriftliche Einverständnis von den Erziehungsberechtigten eingeholt. Die Ausleihfrist beträgt bei Spielen, Hörbüchern, digitalen Medien und Büchern 4 Wochen, bei Zeitschriften 14 Tage. Bei digitalen Medien entnehmen Sie die Leihfristen der Benutzerordnung www.libell-e.de. Die Ausleihfrist kann während der Öffnungszeiten, telefonisch oder auch digital über die Website Web-OPAC verlängert werden (Für die Anmeldung benötigt m die Ausweisnummer und als Passwort das Geburtsdatum im Format TT.MM.JJJJ). Eine Anleitung hierzu liegt in der KÖB bereit. Sprechen Sie uns an! Eine Verlängerung ist bis zu zweimal aufeinander folgend möglich, sofern keine Vorbestellung eines anderen Lesers vorliegt. Medien, die verliehen sind, können vorgemerkt werden. Wenn diese zur Abholung bereitliegen, erfolgt eine telefonische Benachrichtigung. E-Medien können nur vom Leser selber über die Internetseite www.libell-e.de vorgemerkt werden. Die Weitergabe der entliehenen Medien an Dritte ist unzulässig. Die Leser*innen werden gebeten, die Medien sorgfältig zu behandeln. Für verlorene, beschädigte oder beschmutzte Stücke muss Ersatz geleistet werden. Die Gebühren können Sie hier einsehen. Bitte behandeln Sie die ausgeliehenen Medien sorgfältig, damit alle Nutzer noch lange Freude hieran haben. Minderjährige können nur Medien entleihen, die von der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) bzw. von der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) für ihr Alter freigegeben sind. Die Medien sind ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt. Öffentliche Vorführungen sind nicht gestattet. Durch die Beachtung dieser Benutzerordnung helfen Sie dem BüchereiTeam, ihre Aufgabe zu erfüllen.
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